Über mich

Als freier Versicherungsmakler stehe ich seit Jahren im Dienst meiner Kunden. Es ist keine Gesellschaft an meiner Firma und ich bin ebenso nicht bei einer Versicherungsgesellschaft oder einem Pool beteiligt.

Bei der IHK Aachen ist meine Tätigkeit registriert unter der Nr.:

D-G3VC-75ZKF-75.

Ich firmiere unter der Adresse:

Ryther Weg 3a,

41844 Wegberg,

Tel: 02434 8688585

Mobil: 0177 2927423,

skype: fjmversicherung,

e-mail: fjm@fjmversicherung.de.

www.fjmversicherung.de

Die Versicherungen

Als ich in der Bank anfing mit der Kundenberatung, war das Girokonto, das Sparbuch und das Festgeld die Hauptsache für jeden Bürger. Immer wichtiger wurde jedoch die Vorsorge und hier tat sich eine Menge Fördermöglichkeiten durch staatliche Aktivitäten auf. Die vermögenswirksamen Leistunge, die steuerliche Altersvorsorge, die Wohnbauförderung und jetzt aktuell die Riester- und betriebliche Altersvorsorge gilt es zu nutzen. Nicht für jeden ist alles möglich und auch vorteilhaft.

 

Nutzen Sie meine Erfahrung und rufen mich gerne an. Dann analysieren wir gemeinsam Ihre Vorhaben, Ihre bestehenden Absicherungen und planen alles vernünftig neu. Alle 5-7 Jahre sollten wir dann nochmals über alles nachdenken, damit auf dem aktuellsten Stand bleiben.

 

Ihre Sachwerte werden durch alle möglichen Versicherungen geschützt. Aber auch wer Recht hat, der sollte Recht bekommen. Hier hilft dann eine Rechtsschutzversicherung (´ist Anwalts Liebling). Diese muss unbedingt schon vor einem anstehenden Rechtsstreit bestehen. Diese kann für den Straßenverkehr, die privaten und beruflichen Risiken abgeschlossen werden.

 

 

Schnee, Eis und Minusgrade - Winter 2019 - 2020


Mit diesen Tipps kommen Sie entspannt durch den Winter. Die besinnliche Zeit steht vor der Tür und mit ihr viele positive Assoziationen: Gemütlichkeit, Kerzenschein, Plätzchen backen und Weihnachtsmärkte. Doch der Winter kann auch anders: Eisglätte, eingefrorene Wasserleitungen, Schnee schippen. Damit Sie sich entspannt
zurücklehnen können, haben wir für Sie die wichtigsten Tipps und Tricks zusammengefasst.
O du gefährliche …Weihnachten ohne einen Adventskranz?
Für viele undenkbar Und auch echte Kerzen auf dem Weihnachtsbaum sind für einige ein Muss. Damit der gemütliche Kerzenschein nicht zum Verhängniswird, hier unsere Tipps:Kommt es doch zum Brand, sind Sie
mit einer Hausrat-Versicherung auf der sichereren Seite, die auch dann Versicherungsschutz bietet, wenn Sie
das Feuer grob fahrlässig verschuldet haben. Zum Beispiel, wenn Sie auf dem Sofa einschlafen oder zum
Einkaufen gehen, während noch Kerzen brennen. In den aktuellen Tarifen der Haftpflichtkasse ist
dieser Schutz automatisch ohne Mehrbeitrag mitversichert. Neben der gesamten Einrichtung erstattet
die Hausrat-Versicherung übrigens auch eventuell verbrannte Weihnachtsgeschenke.
Die Schäden am Haus übernimmt hingegen die Wohngebäude-Versicherung.
Lassen Sie brennende Kerzen nie unbeaufsichtigt. Stellen Sie einen Feuerlöscher oder einen Eimer Wasser bereit. Installieren Sie Rauchmelder. Achten Sie auf stabile Kerzenhalter mit Tropfschutz.
Tauschen Sie Kerzen aus, wenn sie weit abgebrannt sind. Halten Sie Sicherheitsabstand zu brennbaren
Gegenständen ein, zum Beispiel zu Vorhängen und Unterlagen. Die Kerzen sollten auch nicht direkt unter Ästen oder Zweigen platziert werden.Ein frischer Baum beziehungsweise Zweig brennt schlechter als ein getrockneter.
Darum: Kaufen Sie den Baum erst kurz vor dem Fest und füllen Sie den Christbaumständer regelmäßig
mit Wasser. Auch trockene Zweige am Adventskranz sollten Sie schnell tauschen.
Stellen Sie den Kranz nur auf nicht brennbare Unterlagen.Zünden Sie die Kerzen am Baum von oben nach unten an. Und löschen Sie die Kerzen von unten nach oben.
VonObisO...
Wichtige Leistungen der Hausrat-Versicherung*:
1. Grob fahrlässige Herbeiführung eines Versicherungsfalls bis zur Versicherungssumme
2. Einschluss von Elementarschäden für 26,00€ (netto)
3. Erweiterte Vorsorge: Garantiert die höchstmöglichen
Leistungen des deutschen Versicherungsmarktes.
* Ein Angebot der Haftpflichtkasse VVaG, Darmstädter Str. 103, 64380 Roßdorf, Stand 12/2019.

1. Entleeren Sie Wasserleitungen die im Freien liegen und drehen Sie diese ab.
2. Bauen Sie Steuerungsgeräte für die Außenbewässerung ab. Der Frost kann Schäden an den Geräten verursachen, in der Regel erlischt dadurch auch die Herstellergarantie.
3. Der beste Schutz vor Kälte ist bekanntlich Wärme. Beheizen Sie also alle Räume des Hauses ausreichend. Auch wenn sie nicht regelmäßig genutzt werden. Es ist übrigens ein Irrglaube, dass es reicht, den Heizkörper auf
Frostschutz (Schneeflocke) zu stellen. Denn: Diese Einstellung schützt lediglich den Heizkörper, nicht aber die Leitungen in der Wand. Drehen Sie das Ventil also nie vollständig zu.
„Von O bis O“ gilt auch für Wasserleitungen Nicht nur Feuer, auch Wasser ist im
Winter eine große Gefahrenquelle. Vereiste Wasserleitungen platzen und reißen schnell. Der Schaden
ist immens. Mit einer Hausrat-Versicherung schützen Sie Ihren kompletten Hausrat, mit einer
Wohngebäude-Versicherung das Haus und alles, was mit ihm fest verbunden ist. Damit es gar nicht
erst so weit kommt, sollten Hausbesitzer und Mieter folgende Tipps berücksichtigen. Als Faustformel
gilt, wie bei den Winterreifen, „Von Oktober bis Ostern“: Weitere Informationen finden Sie auch im Web.
Zur Broschüre
1. Haus- und Wohnungstüren zweifach abschließen.
2. Fenster und Terrassentüren verschließen.
3. Schlüssel nie draußen verstecken.
4. Licht an! Außenbereiche mit Bewegungsmeldern erhellen.
5. Anwesenheit simulieren. Zeitschaltuhren für Licht und TV helfen.
6. In Sicherheitssysteme (z.B. Alarmanlage) investieren.
7. Nachbarn um Hilfe bitten: Mülltonnen reinbringen, Briefkasten leeren, aufmerksam sein.
8. Urlaubsfotos erst nach der Rückkehr posten.
Die sechs dreistesten Tricks der Einbrecher haben wir Ihnen auf unserem Blog zusammengefasst.
Wichtige Leistungen der Privathaftpflicht-Versicherung*:
1. 50 Mio. Euro Versicherungssumme
2. Verkehrssicherungspflicht von Photovoltaik- und Solaranlagen inklusive
3. Schutz auch für Inhaber von Ferienwohnungen in Europa
4. Personen, die beim Schneeräumen helfen sind mitversichert (z.B. Nachbar, Freunde) Gelegenheit
macht Diebe. Die Anzahl der Wohnungseinbrüche ist in den letzten Jahren rückläufig.
Wolfgang Weiler, Präsident des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV),
erklärt: „An den sinkenden Einbruchzahlen wird deutlich: Vorsorge wirkt! Viele Hausbesitzer haben in
den vergangenen Jahren in bessere Sicherheitstechnik investiert, das zahlt sich aus“. Investitionen in den
Einbruchschutz werden auch vom Staat unterstützt. Einen finanziellen Zuschuss bekommen Sie beispielsweise
für einbruchsichere Türen und Fenster. Anträge können Sie bei der KfW Bankengruppe einreichen.

Zur Broschüre
* Ein Angebot der Haftpflichtkasse VVaG, Darmstädter Str. 103, 64380 Roßdorf, Stand 12/2019.
Wichtige Leistungen der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht-
Versicherung*
1. 15 Mio. Euro Versicherungssumme
2. Verkehrssicherungspflicht von Photovoltaik- und Solaranlagen inklusive
3. Schneeräum-Maschinen bis max. 6km/h sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis max. 20km/h versichert
Wer ist fürs Streuen verantwortlich? Hauseigentümer oder, je nach Mietvertrag, die Mieter.
Wann muss geräumt werden?
Täglich 7 bis 20 Uhr, Details legen die Kommunen fest. Welche Versicherung schützt?
Private Haftpflichtversicherung oder Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht

Wenn die weiße Pracht zur Last wird Wussten Sie, dass eine 10 cm dicke Schneeschicht mehr als 100 kg pro
Quadratmeter wiegen kann? Das kann Dächern schwer zusetzten. Im schlimmsten Fall stürzt ein Dach
unter der großen Last ein oder eine Dachlawine verletzt einen Passanten. Werfen Sie also regelmäßig
einen Blick aufs Dach. Da Pulverschnee leichter ist als nasser Schnee, ist jedoch nicht die Höhe
der Schneedecke entscheidend. Auf das Gewicht kommt es an. Als Faustformel gilt: Sobald sich der
Schnee nicht mehr mit der flachen Hand eindrücken lässt, ist Vorsicht geboten. Wenn Sie sich unsicher
fühlen, können Sie auch die Feuerwehr oder einen Dachdecker um Rat fragen. Versuchen Sie von einer
Leiter oder Dachluke aus mit einem Besen das Dach von Schnee und Eis zu befreien. Ist das nicht möglich,
hilft die Feuerwehr oder das Technische Hilfswerk. Denn ein schneebeladenes Dach sollten Sie unter
keinen Umständen betreten. Zu groß ist die Gefahr, dass Sie damit das Dach zum Einsturz bringen.
Finanziellen Schutz bietet nur eine Elementarschaden-Versicherung. Sie kann sowohl in die Gebäude- als
auch in die Hausrat-Versicherung eingeschlossen werden. Wobei die Hausrat-Versicherung wieder für
die Schäden am Hausrat und die Gebäude-Versicherung für die am Haus zuständig ist. Einsturzgefährdet
Je mehr Schnee auf dem Dach liegt, desto eher kommt es zu einer Dachlawine. Schützen können
Schneefanghaken, -balken oder -gitter. Für Fußgänger können aber nicht nur Dachlawinen zur Gefahr
werden, auch Schnee- und Eisglätte. Darum sind Sie als Hauseigentümer und Mieter verpflichtet,
die Gehwege an Ihrem Grundstück rechtzeitig zu räumen und zu streuen. Auch wenn Sie einen
Räumdienst beauftragen, sollten Sie das Ergebnis immer kontrollieren. Die Details dieser Pflicht legen die
Kommunen fest. Allgemein gilt: Von 7 Uhr morgens bis 20 Uhr abends müssen Wege gefahrlos begehbar
sein. An Sonn- und Feiertagen von 9 bis 20 Uhr. Schutz bieten in diesen Fällen eine Privathaftpflichtund
Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht- Versicherung. Die Privathaftpflicht- Versicherung der Haftpflichtkasse schützt Sie als: Mieter, Inhaber eines unbebauten Grundstücks bis 10.000 m2, Inhaber eines selbstbewohnten
Einfamilienhauses, Inhaber eines selbstbewohnten Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung oder Inhaber eines selbstbewohnten Mehrfamilienhauses mit – maximal 2 vermieteten Wohnungen oder – einem  ruttojahresmietwert von maximal 30.000 Euro. In allen anderen Fällen benötigen Sie eine separate Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht- Versicherung. Bußgelder werden grundsätzlich von keiner Versicherung übernommen.
Sie werden fällig, wenn Sie vorsätzlich oder fahrlässig nicht räumen. Beispielsweise weil Sie im Urlaub
sind. Das Bußgeld kann bis zu 10.000 Euro betragen. Zur Broschüre Leise rieselt
* Ein Angebot der Haftpflichtkasse VVaG, Darmstädter Str. 103, 64380 Roßdorf, Stand 12/2019. der Schnee ...
Hals- und Beinbruch Stürzen Sie selbst auf glatten Wegen, muss derjenige für Ihren Schaden aufkommen, der seine Verkehrssicherungspflicht vernachlässigt hat – oder dessen Haftpflicht- Versicherung. Unabhängig
davon greift auch Ihre private Unfall-Versicherung. Auch beim Thema Wintersport ist eine private Absicherung unverzichtbar. Die privaten Unfallversicherer melden dem GDV im Schnitt 23 Skiunfälle täglich – und zwar das
ganze Jahr hindurch. „Zählt man die Unfälle hinzu, die nicht über eine private Unfallversicherung
abgedeckt sind, sind es über 100 am Tag. Nicht immer geht ein solcher Unfall auf der Piste glimpflich
aus. Für Ihre Verletzungen kommt die private Unfallversicherung auf. Fügen Sie einem anderen Skifahrer
einen Schaden zu, übernimmt das wiederum Ihre Privathaftpflicht-Versicherung. Wer regelmäßig in
Skiurlaub fährt, für den eignen sich besonders Unfall-Versicherungen, die auch für etwaige Rettungsund
Bergungskosten aufkommen. Zusätzlich vereinbarte Assistanceund Reha-Leistungen helfen verletzten
Wintersportlern dabei, nach einem Unfall den Alltag zu bewältigen und schnell wieder auf die Beine zu kommen“, so der GDV. Rettung aus der Luft Bei Unfällen auf der Skipiste muss oft die Luftrettung ausrücken. Doch
das ist teuer. In Deutschland übernehmen meist die Krankenkassen die Kosten. Egal ob Sie gesetzlich
oder privat versichert sind. Selbst tragen müssen Sie die Kosten zum Beispiel, wenn Sie wegen des
schlechten Wetters nicht mehr ohne zu großes Risiko ins Tal zurückkehren könnten. Auch Suchaktionen
oder ein Lawineneinsatz müssen Sie selbst zahlen. Auf diesen Kosten möchten Sie nicht sitzen blieben?
Auch dann ist eine private Unfall-Versicherung ratsam. Gleiches gilt für Unfälle in unseren Nachbarländern
Österreich und Schweiz. „Zwar haben GKV-Versicherte in allen EU-Ländern und der Schweiz
Anspruch auf eine medizinische Versorgung und Sachleistungen. Der Umfang richtet sich allerdings nach
ausländischem Recht. In Österreich werden die Rettungskosten bei Ski-Unfällen zu Beispiel meist nicht
bezahlt. Skifahrer müssen sich also extra absichern, wenn sie die Kosten für den Helikoptereinsatz, im Schnitt
rund 3.500 Euro, nicht tragen wollen. Auch in der Schweiz bleiben verunfallte Skifahrer ohne private
Versicherung schnell auf hohen Rettungskosten sitzen. Zwar zahlt im Schweizer Gesundheitssystem bei
medizinischen Rettungseinsätzen die Krankenkasse. Allerdings nur bis zum Höchstsatz von 5.000 Schweizer
Franken“, so der GDV weiter. Wichtige Leistungen der Unfall-Versicherung*: 1. Bergungs-, Such- und Transportkosten in unbegrenzter Höhe versichert 2. Kostenübernahme für Flugrückholung inklusive
3. Heimreise- und Übernachtungskosten der Mitreisenden bei einem Unfall im Ausland abgedeckt
4. Einschlussmöglichkeit: – Schmerzensgeld – Hilfe- und Reha-Paket (jeweils nur 10 Euro pro Person/Jahr)
Weitere Informationen finden Sie auch im Web.
* Ein Angebot der Haftpflichtkasse VVaG, Darmstädter Str. 103, 64380 Roßdorf, Stand 12/2019.
 

 

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